Sind Sie Mitglied einer privaten Krankenversicherung können Sie die Kosten dort problemlos einreichen und sich erstatten lassen. Bitte schauen Sie in ihrem Vertrag nach, in welcher Höhe sie die Kosten der Psychotherapie versichert haben, bzw. bei Beihilfe, welche Modalitäten zu erfüllen sind.

 

 

Grundsätzlich besteht keine Möglichkeit mit der gesetzlichen Krankenkasse abzurechnen!

Sie können jedoch jederzeit die Therapiekosten selbst zahlen. Es besteht die Möglichkeit, Psychotherapiekosten bei der Lohn oder Einkommenssteuerjahreserklärung geltend zumachen.

Meine Leistungen unterliegen nicht der Umsatzsteuerpflicht.